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Art. 3 · Zuständigkeiten
BZO Baureglement Taegerwilen · S. 4 · Original-PDF
1Der Gemeinderat ist zuständig für das Baubewilligungsverfahren und die Baupolizei.
2Die nachstehenden Aufgaben und Befugnisse werden an die Bauverwaltung delegiert: Beratung, Vorbereitung der Baubewilligung und Durchführung der Baukontrollen. § 17, 18 PBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.