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Art. 23 · Zone mit Gewerbeanteilspflicht

BZO Baureglement Taegerwilen · S. 11 · Original-PDF

§ 17/19 PBG In Gebieten mit Gewerbeanteilspflicht hat mindestens 25 % der neu erstellten Hauptnutzfläche gewerblichen Zwecken zu dienen. Die gewerbliche Nutzung ist dauernd zu erhalten. § 23 PBV Unterniveaubauten dürfen mit Ausnahme der Erschliessung das massgebende Terrain und bei Abgrabungen das tiefer gelegte Terrain, gemessen in der Fassadenflucht zwischen massgebendem Terrain und der darüber hinausragenden Decke der Unterniveaubaute, um nicht mehr als f=1.00 m überschreiten. Stand 01.07.2020 Anhang zum Baureglement Tägerwilen Seite A-6 3. Gebäudeteile 3.1. Fassadenflucht Die Fassadenflucht ist die Mantelfläche, gebildet aus den lotrechten Geraden durch die äussersten Punkte des Baukörpers über dem massgebenden Terrain: Vorspringende und unbedeutend rückspringende Gebäudeteile werden nicht berücksichtigt. 3.2. Fassadenlinie Die Fassadenlinie ist die Schnittlinie von Fassadenflucht und massgebendem Terrain. 3.3. Projizierte Fassadenlinie Die projizierte Fassadenlinie ist die Projektion der Fassadenlinie auf die Ebene der amtlichen Vermessung. Stand 01.07.2020 Anhang zum Baureglement Tägerwilen Seite A-7 3.4. Vorspringende Gebäudeteile Vorspringende Gebäudeteile ragen höchstens bis zum zulässigen Mass (für die Tiefe) über die Fassadenflucht hinaus und dürfen – mit Ausnahme der Dachvorsprünge – das zulässige Mass (für die Breite), beziehungsweise den zulässigen Anteil bezüglich des zugehörigen Fassadenabschnitts, nicht überschreiten.

§ 24 Absatz 1 PBV Vorspringende Gebäudeteile dürfen wie folgt über den dazugehörigen Fassadenabschnitt hinausragen: 1. ausserhalb des Grenzabstandes auf der ganzen Länge um maximal 3.00 m; 2. innerhalb des Grenzabstandes auf 1⁄3 der Länge um maximal 1.50 m. Stand 01.07.2020 Anhang zum Baureglement Tägerwilen Seite A-8 4. Längenmasse 4.1. Gebäudelänge Die Gebäudelänge ist die längere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, welches die projizierte Fassadenlinie umfasst.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.