Art. 2 · Qualitätssichernde Verfahren
BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 5 · Original-PDF
1Die Anforderungen an ein qualitätssicherndes Verfahren1 sind erfüllt, wenn:
a)mindestens drei Projektvorschläge von voneinander unabhängigen Verfassern vorliegen,
b)in der Jury bzw. im Beurteilungsgremium mindestens zwei externe Fachpersonen vertreten sind,
c)die Stadtbaukommission an der Durchführung des Verfahrens massgeblich beteiligt ist,
d)das Projekt im Sinne der Empfehlungen des Beurteilungsgremiums weiterentwickelt wird und
e)die ausschlaggebenden Qualitäten des Siegerprojekts, die zum Juryentscheid geführt haben, im Rahmen der Ausführung umgesetzt werden.
2Die Stadtbaukommission kann mindestens einen der teilnehmenden Projektverfasser bestimmen und die Auswahl der Jurymitglieder mitbestimmen.
1Projektwettbewerb oder Studienauftrag in Anlehnung an die entsprechenden SIA-Ordnungen Stadt Sursee 6
Bau- und Zonenreglement
Ausgabe Januar 2026
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