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Art. 17 · Landwirtschaftszone

BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 18 · Original-PDF

(§ 54 PBG)

1In der Landwirtschaftszone gelten die kantonalen und die bundesrechtlichen Vorschriften.

2Standort, Dimension, Gestaltung und Materialien von Bauten und Anlagen sind so zu wählen, dass diese sich ins Landschaftsbild und in die bestehende Bebauung gut einordnen. Neue landwirtschaftliche Bauten sind möglichst in Hofnähe zu erstellen.

3Gewerbliche Mästereien sind nicht zulässig.

14SR 814.201

15SRL 760 Stadt Sursee 19

Bau- und Zonenreglement

Ausgabe Januar 2026

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.