Art. 22 · Zone für öffentliche Nutzungen sowie Sport- und Freizeitanlagen
BZO Baureglement · S. 26 · Original-PDF
22 Anhang A1 Skizzen Skizze Fassadenhöhe traufseitig und Fassadenhöhe giebelseitig (Art. 15 BMBV): Fh g Fh g Fh t Fh t Fassadenlinie Massgebendes Terrain Skizze Geschossfläche (Art. 28 BMBV) Geschossfläche oberirdisch Geschossfläche unterirdisch Geschossflächenziffer oberirdisch (gemäss Art 11c Abs. 3 BauV und Art. 28 BMBV): Die Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) ist das Verhältnis der Summe aller oberirdischen Geschossflächen (GFo) zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile. Die Flächen der Hauszufahrten werden angerechnet. Nicht angerechnet werden die Flächen der Basis- und Detailerschliessung. Gemeinde Sumiswald Baureglement (BauR) – 04.03.2024, Genehmigung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.