Art. 12 · Zonen für Sport- und Freizeitanlagen
BZO Baureglement · S. 16 · Original-PDF
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7Die Gestaltung und Dichte der Überbauung hat sich am Erhaltungsziel a) gemäss Inventarblatt ISOS zu orientieren (Wert auf Freiflächen legen, Gestaltungsvorschriften für Bauten).
8Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. ZPP 4 Art. 22 ZPP 4 «Salzhaus» Planungszweck
1Die Zone mit Planungspflicht ZPP 4 «Salzhaus» bezweckt eine Überbauung mit gemischter Nutzung (Wohnen, Dienstleistung, Gewerbe). Art / Mass der Nutzung 2 Die Bebauung richtet sich nach der bestehenden Überbauung oder gemäss der Kernzone 3. Die Überbauung hat eine minimale GFZo von 0.5 zu erreichen. Gestaltungsgrundsätze
3Die Erschliessung erfolgt über die Grünenstrasse.
4Die Umgebung mit der Extensivwiese und dem Hochstammobstgarten ist zwingend zu erhalten. Allfällige bauliche Entwicklungen sind sorgfältig in das bestehende Ortsbild zu integrieren.
5Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.