← BZO Suhr · Inhaltsverzeichnis
Art. 38
BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 22 · Original-PDF
1Der Garagenvorplatz muss, von der Strassen- resp. Gehweggrenze aus gemessen, in der Regel mind. eine Tiefe von 5.50 m aufweisen. Garagenvorplätze, Zufahrten
(Absatz 2 aufgehoben)
3Hartplätze dürfen nicht auf Strassen entwässert werden.
22
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.