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Art. 42 · Aussenraumgestaltung

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 19 · Original-PDF

1Terrainveränderungen müssen sich einwandfrei in die Umgebung einordnen.

2Die Versiegelung von Flächen ist auf das Notwendige zu beschränken.

3Die Umgebungsarbeiten bilden einen Bestandteil des Bauprojektes. Der Gemeinderat erlässt gegebenenfalls entsprechende Auflagen in der Baubewilligung. Die Umgebungsarbeiten inkl. Bepflanzung sind unmittelbar nach der Fertigstellung der Bauten auszuführen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.