← BZO Strengelbach · Inhaltsverzeichnis

Art. 13 · Pflanzgartenzone

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 5 · Original-PDF

1) In lärmvorbelastetem Gebiet gemäss Bauzonenplan ES III 2) Diese Masse legt der Gemeinderat fallweise unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der betroffenen Interessen und des Zonencharakters fest 3) A1 "Simmen" 4) A1 "Feld" (Brittnauerstrasse) 5) Am Zonenrand beträgt der Grenzabstand gegenüber Nutzungszonen im Kulturland 10 m. Gegenüber Bauzonen beträgt er für Bauten bis 5 m Fassadenhöhe minimal 10.00 m, für höhere Bauten 15.00 m. 6) Gegenüber angrenzenden Bauzonen gelten minimal deren Abstandsvorschriften 7) Gemäss Eintrag im Bauzonenplan

2 § 13

Pflanzgartenzone Die Pflanzgartenzone bezeichnet das Gebiet zur Anlage von Pflanzgärten. Der Gemeinderat kann ergänzende Bestimmungen über die Nutzung und den Betrieb der Pflanzgärten sowie die zulässigen Abmessungen und die Gestaltung von Bauten erlassen. 3.2 Landwirtschaftszone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.