Art. 40 · Inkrafttreten
BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 15 · Original-PDF
1Die Bauordnung und der Zonenplan treten mit rechtskräftiger Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 29.06.2025 02.04.2026 Erlass Erstfassung 2026-03 15 7.1-1 Gemeinde Steinhausen Anhänge Anhang 1: Richtlinien zu den Bebauungsplanpflichtgebieten Anhang 2: Mobilfunkanlagen Steinhausen, Plan Kaskadenmodell 16 Gemeinde Steinhausen 7.1-1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 29.06.2025 02.04.2026 Erlass Erstfassung 2026-03 17 7.1-1 Gemeinde Steinhausen Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 29.06.2025 02.04.2026 Erstfassung 2026-03 18 Anhang 1 zur Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
7.1-1 Anhang 1: Richtlinien zu den Bebauungsplanpflichtgebieten Die Überlegungen und Absichten, die mit der Bebauungsplanpflicht zusammenhängen, sind für die einzelnen Gebiete nachfolgend festgelegt. Dabei sind vor allem die Schwerpunkte erwähnt, die durch die Bebauungspläne zu lösen sind. Unabhängig von diesen Richtlinien gelten die kantonalen Vorgaben wie das Planungs- und Baugesetz und die Bauordnung der Gemeinde Steinhausen. Anhang 1 BO, Seite 1 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 a) «Dorf, Birkenhaldenstrasse»
1. Ordentlicher Bebauungsplan erfordert vorgängig ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren (Studienauftrag oder Wettbewerb). Die Gemeinde ist frühzeitig miteinzubeziehen. 2. Markanter Ortseingang, grosse Bedeutung der architektonischen Gestaltung (Volumen, Fassadengestaltung, etc.). 3. Städtebaulicher Akzent mit Punktbau bis max. 30.00 m Gesamthöhe denkbar. 4. Klärung Umgang mit städtebaulicher Achse (Hinterberg Nord-Bahnhof-Zentrum) hinsichtlich Nutzungsverteilung, Gestaltung Vorbereiche unter Einbezug der Strassenräume, der Erdgeschossnutzungen und der Bushaltestelle. 5. Preisgünstiger Wohnungsbau nach WFG im Umfang von mindestens 20 % der anrechenbaren Geschossfläche Wohnen. 6. Attraktive und zusammenhängende Freiräume, insbesondere auch Spielflächen und Spielplätze. 7. Öffentlicher Fuss- und Veloweg von der Bahnhof- und Knonauerstrasse in Richtung Erliweg. 8. Die Parkierung für Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs sind in Sammelparkierungsanlagen (Tiefgarage/Parkhaus) vorzusehen. Einzelne kompakt angeordnete und bewirtschaftete Parkplätze für Besuchende vor den Bauten sind zu prüfen. 9. Gebündelte Zu- und Wegfahrt für den motorisierten Individualverkehr. Die rückwärtige Erschliessung ist anzustreben. 10. Räumlichkeiten für einen Doppelkindergarten mit Aussenraum gemäss Anforderungen der Gemeinde. Anhang BO, Seite 2 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 b) «Bauzone mit speziellen Vorschriften Hofgelände, Höfenstrasse»
1. Einfacher Bebauungsplan. 2. Die Erschliessung des motorisierten Verkehrs hat ausschliesslich via Höfenstrasse zu erfolgen. Die Eigentümerschaft muss die hinreichende Erschliessung in Absprache mit der Gemeinde erstellen. Die Höfenstrasse dient auch als wichtige Fuss- und Veloverbindung. Der erfolgte Ausbau der Höfenstrasse ist Voraussetzung für Baubewilligungen innerhalb des einfachen Bebauungsplans. 3. Arealzufahrten sind an den im Plan bezeichneten Stellen möglich. 4. Die Nutzungsverteilung ist abschliessend im Plan geregelt. Im einfachen Bebauungsplan sind keine Abweichungen möglich. 5. Das Ausmass bestehender Gebäude wird durch die Gebäudefläche (projizierte Fassadenlinie), die Gesamthöhe und die Dachform bestimmt. Unter Berücksichtigung der strukturellen und schützenswerten Merkmale sind Ersatzbauten im heutigen Umfang möglich. 6. Kreissignaturen bezeichnen bestehende Bauten, welche in ihrer Lage ungefähr definiert sind. Die maximale Gebäudegrundfläche (projizierte Fassadenlinie) ist durch die Masszahl innerhalb der dargestellten Kreissignatur festgelegt. Die Gesamthöhe, die Lage und Stellung der Neubauten haben sich der hofartigen Baugruppe einzuordnen. 7. Im Fall einer späteren kantonalen Unterschutzstellung des im Inventar der schützenswerten Denkmäler erfassten Doppelhauses Vorderhöf (Assek. Nrn. 57a und 90a) gehen der Schutzvertrag oder die Schutzverfügung den kommunalen Vorschriften vor. 8. Die Siedlungsränder sind ökologisch wertvoll und attraktiv zu gestalten. 9. Die Interessen des Grundwasserschutzes sind zu berücksichtigen. 10. Vor Erlass des einfachen Bebauungsplans muss der Aussichtspunkt an der Höfenstrasse auf dem Grundstück Nr. 1539 erstellt sein. Anhang BO, Seite 3 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 c) «Vorderhöf»
1. Für das Gebiet ist ein Gesamtkonzept auszuarbeiten, welches in verschiedenen Etappen realisiert werden kann. Dachform, Stellung und kubische Gestaltung der Bauten sowie Erschliessung, Parkierung und Freiflächen sind darin aufzuzeigen. Das Gesamtkonzept dient als Grundlage für den einfachen oder ordentlichen Bebauungsplan. 2. Mindestens ein Drittel der Wohnungen sind als Familienwohnungen (mindestens 4.5 Zimmer) zu realisieren. 3. Attraktive und zusammenhängende Freiräume, insbesondere auch Spielplätze auch Spielflächen und Spielplätze. Auf die nördlich angrenzende Zone des öffentlichen Interesses für Erholung ist zu reagieren. 4. Die Erschliessung des motorisierten Verkehrs hat ausschliesslich via Rainstrasse zu erfolgen. 5. Anordnung Bebauung und Anlagen haben eine mögliche Buserschliessung via Rainweg zu berücksichtigen. 6. Die Parkierung für Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs sind in Sammel-parkierungsanlagen (Tiefgarage/Parkhaus) vorzusehen. Einzelne kompakt angeordnete und bewirtschaftete Parkplätze für Besuchende vor den Bauten sind zu prüfen. Anhang BO, Seite 4 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 d) «Unterfeld»
1. Für das Gebiet ist ein Gesamtkonzept auszuarbeiten, welches in verschiedenen Etappen realisiert werden kann. Dachform, Stellung und kubische Gestaltung der Bauten sowie Erschliessung, Parkierung und Freiflächen sind darin aufzuzeigen. Das Gesamtkonzept dient als Grundlage für den einfachen oder ordentlichen Bebauungsplan. 2. Markanter Ortseingang, grosse Bedeutung der architektonischen Gestaltung (Volumen, Fassadengestaltung, etc.). 3. Gestaltung des Strassenraums entlang der Knonauer- und Chamerstrasse in Zusammenarbeit mit der Gemeinde. 4. Berücksichtigung Lärmbelastung (Strassen, Bahn). 5. Die Erschliessung des motorisierten Verkehrs hat via Unterfeldstrasse oder im Abschnitt der untergeordneten Knonauerstrasse (genügend Abstand zum Hauptknoten) zu erfolgen. Die rückwärtige Erschliessung ist anzustreben. 6. Die Parkierung für Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs sind in Sammelparkierungsanlagen (Tiefgarage/Parkhaus) vorzusehen. Einzelne kompakt angeordnete und bewirtschaftete Parkplätze für Besuchende vor den Bauten sind zu prüfen. Anhang BO, Seite 5 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 e) «Steihuser Allmend»
1. Für das Gebiet ist ein Gesamtkonzept auszuarbeiten, welches in verschiedenen Etappen realisiert werden kann. Dachform, Stellung und kubische Gestaltung der Bauten sowie Erschliessung, Parkierung und Freiflächen sind darin aufzuzeigen. Das Gesamtkonzept dient als Grundlage für den einfachen oder ordentlichen Bebauungsplan. 2. Die Erschliessung des motorisierten Verkehrs hat ausschliesslich von der Knonauerstrasse zu erfolgen. Die genaue Lage ist mit dem kantonalen Tiefbauamt und der Gemeinde festzulegen. 3. Der mögliche Autobahn-Halbanschluss Steinhausen Süd gemäss kantonalem Richtplan ist in der Planung zu berücksichtigen. 4. Die Parkierung für Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs sind in Sammel-parkierungsanlagen (Tiefgarage/Parkhaus) vorzusehen; Aufteilung an mehreren Standorten möglich. Einzelne kompakt angeordnete und bewirtschaftete Parkplätze für Besuchende vor den Bauten sind zulässig. 5. Im dicht bebauten Arbeitsplatzgebiet sind zusammenhängende attraktiv gestaltete Freiräume anzubieten. Diese sind mehrheitlich als öffentlich zugängliche Freiräume auszugestalten. Der Übergang zum Naherholungsraum Dorfbach ist aufzuzeigen. Anhang BO, Seite 6 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 f) «Hinterberg Nord»
1. Ordentlicher Bebauungsplan erfordert vorgängig ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren (Studienauftrag oder Wettbewerb). Die Gemeinde ist frühzeitig miteinzubeziehen. 2. Neuer Auftakt der städtebaulichen Achse (Hinterberg Nord-Bahnhof-Zentrum). 3. Nutzungsverteilung Wohnen und Gewerbe, Berücksichtigung Lärmbelastung (Strasse und Bahn). 4. Berücksichtigung Platzbedarf für Doppelspurausbau (Bahn) Chollermüli bis Kantonsgrenze Zürich. 5. Attraktive Frei- und Grünräume (Anordnung, Gestaltung, Bezug Erdgeschossnutzungen). 6. Etappierung. 7. Preisgünstiger Wohnungsbau nach WFG im Umfang von mindestens 20 % der anrechenbaren Geschossfläche Wohnen. 8. Maximal eine Erschliessung motorisierter Verkehr via Hinterbergstrasse (Grundstück Nr. 246). Die rückwärtige Erschliessung ist anzustreben. 9. Gemeinsame Parkierungsanlage (Tiefgarage/Parkhaus) für Nutzungen. Einzelne kompakt angeordnete und bewirtschaftete Parkplätze für Besuchende vor den Bauten sind zulässig. 10. Bezug und Zugänglichkeit Bahnhof Steinhausen verbessern (Fuss- und Veloverkehr), Ausbau Unterführung berücksichtigen. 11. Vernetzungsstrukturen, wertvolle Lebensräume mit hoher Biodiversität. Anhang BO, Seite 7 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 g) «Hinterberg West»
1. Für das Gebiet ist ein Gesamtkonzept auszuarbeiten, welches in verschiedenen Etappen realisiert werden kann. Dachform, Stellung und kubische Gestaltung der Bauten sowie Erschliessung, Parkierung und Freiflächen sind darin aufzuzeigen. Das Gesamtkonzept dient als Grundlage für den einfachen oder ordentlichen Bebauungsplan. 2. Markanter Ortseingang, grosse Bedeutung der architektonischen Gestaltung (Volumen, Fassadengestaltung, etc.). 3. Erschliessung motorisierter Verkehr via Hinterbergstrasse. Die rückwärtige Erschliessung ist anzustreben. 4. Vernetzungsstruktur, wertvolle Lebensräume Biodiversität. 5. Haushälterischer Umgang mit dem Boden. 6. Gemeinsame Parkierungsanlage (Tiefgarage/Parkhaus). Anhang BO, Seite 8 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 h) «Hinterberg»
1. Für das Gebiet ist ein Gesamtkonzept auszuarbeiten, welches in verschiedenen Etappen realisiert werden kann. Dachform, Stellung und kubische Gestaltung der Bauten sowie Erschliessung, Parkierung und Freiflächen sind darin aufzuzeigen. Das Gesamtkonzept dient als Grundlage für den einfachen oder ordentlichen Bebauungsplan. 2. Neue Fuss- und Veloverbindung Richtung Bahnhof entlang Einkaufszentrum Zugerland. 3. Beachtung neue Busunterführung entlang Einkaufszentrum Zugerland gemäss kantonalem Richtplan. 4. Die rückwärtige Erschliessung ist anzustreben. 5. Nutzungsverteilung, Berücksichtigung Lärmbelastung (Bahn). Anhang BO, Seite 9 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 i) «Ökihof»
1. Ordentlicher Bebauungsplan erfordert vorgängig ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren (Studienauftrag oder Wettbewerb). Gemeinde ist frühzeitig miteinzubeziehen. 2. Die Perimeterabgrenzung ist mit der Überführung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 10 «Schlossberg» vom 02.11.2011 zu koordinieren. 3. Preisgünstiger Wohnungsbau nach WFG im Umfang von mindestens 20 % der anrechenbaren Geschossfläche Wohnen. 4. Nutzungsverteilung, Berücksichtigung Lärmbelastung (Bahn, interne Lärmimmissionen durch Ökihof und Werkhof). 5. Fuss- und Veloverbindung vom Bahnhof zum Rigiweg und Gleisweg. 6. Die rückwärtige Erschliessung ist anzustreben. 7. Gemeinsame Parkierungsanlage (Tiefgarage/Parkhaus) für Nutzungen. Einzelne kompakt angeordnete und bewirtschaftete Parkplätze für Besuchende vor den Bauten sind zulässig. Anhang BO, Seite 10 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 j) «Sennweid Nord»
1. Wettbewerb). Gemeinde ist frühzeitig miteinzubeziehen. 2. Nutzungsverteilung, Berücksichtigung Lärmbelastung (Bahn). 3. Preisgünstiger Wohnungsbau nach WFG im Umfang von mindestens 20 % der anrechenbaren Geschossfläche Wohnen. 4. Die Parkierung für Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs sind in Sammelparkierungsanlagen (Tiefgarage/Parkhaus) vorzusehen. Einzelne kompakt angeordnete und bewirtschaftete Parkplätze für Besuchende vor den Bauten sind möglich. 5. Fuss- und Veloverbindung entlang Bahngleise und Durchwegung Richtung Industriestrasse. 6. Verbreiterung Fuss- und Veloweg auf Rigiweg. 7. Die rückwärtige Erschliessung ist anzustreben. 8. Raumsicherung für Ausbau Unterführung Einkaufszentrum Zugerland und Querungsstelle Richtung Schlossberg. 9. Die Perimeterabgrenzung ist mit der Überführung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 3 «Leutwyler Dienstleistungen AG» vom 25.02.1997 zu koordinieren. Anhang BO, Seite 11 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 k) «Leutwyler / Sennweid»
1. Aufhebung oder Erweiterung bestehender Bebauungsplan. 2. Ordentlicher Bebauungsplan erfordert vorgängig ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren (Studienauftrag oder Wettbewerb). Die Gemeinde ist frühzeitig miteinzubeziehen. 3. Für das Gebiet ist ein Gesamtkonzept auszuarbeiten, welches in verschiedenen Etappen realisiert werden kann. Dachform, Stellung und kubische Gestaltung der Bauten sowie Erschliessung, Parkierung und Freiflächen sind darin aufzuzeigen. Das Gesamtkonzept dient als Grundlage für den ordentlichen Bebauungsplan. 4. Erschliessung motorisierter Verkehr via Sennweidstrasse 5. Die Parkierung für Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs sind in Sammelparkierungsanlagen (Tiefgarage/Parkhaus) vorzusehen. Einzelne kompakt angeordnete und bewirtschaftete Parkplätze für Besuchende vor den Bauten sind möglich. 6. Fuss- und Veloweg entlang Bahngleis. Durchwegung Richtung Sennweidstrasse 7. Vernetzungsstruktur, wertvolle Lebensräume Biodiversität entlang Bahngleis 8. Die Perimeterabgrenzung ist mit der Erarbeitung des ordentlichen Bebauungsplans «Sennweid Nord» zu koordinieren. Anhang BO, Seite 12 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 l) «Sumpfstrasse / Chollerstrasse»
1. Ordentlicher Bebauungsplan erfordert vorgängig ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren (Studienauftrag oder Wettbewerb). Gemeinde ist frühzeitig miteinzubeziehen. 2. Das Geviert ist als Bestandteil der Gebietsentwicklung Äussere Lorzenallmend zu entwickeln. Entsprechend ist die Bebauung in das bestehende städtebauliche Konzept einzubinden hinsichtlich Nutzungen, Höhenentwicklung, Erschliessung und Freiraumgestaltung. 3. Die maximale Ausnützung ist auf 1.8 beschränkt. 4. Es werden erhöhte Anforderung an die Retention und Dachbegrünung gestellt (Prinzip Schwammstadt). 5. Preisgünstiger Wohnungsbau nach WFG im Umfang von mindestens 20 % der anrechenbaren Geschossfläche Wohnen. Anhang BO, Seite 13 / 14 Anhang der Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) 7.1-1 Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
ex. 41.1 m) «Siedlung Hammer»
Sollte die Siedlung Hammer aus dem Inventar schützenswerter Denkmäler entlassen werden (Antrag im Sommer 2022 eingereicht, Verfahren noch nicht abgeschlossen), soll ein einfacher Bebauungsplan, basierend auf einem Architektenwettbewerb, erstellt und eine angemessene Anzahl an preisgünstigem Wohnraum, um den heute bestehenden 34 preisgünstigen Mietwohnungen Rechnung zu tragen, realisiert werden. Anhang BO, Seite 14 / 14 Anhang 2 zur Bauordnung der Gemeinde Steinhausen (BO) Vom 29.06.2025 (Stand 02.04.2026)
7.1-1
ex. 41.1 Anhang 2: Mobilfunkanlagen Steinhausen, Plan Kaskadenmodell Der nachfolgende Plan Kaskadenmodell veranschaulicht die Prioritätenfolge gemäss § 35 der vorliegenden Bauordnung. Der Plan stützt auf den Zonenplan, Stand Urnenabstimmung vom 29. Juni 2025. Anhang 2 BO, Seite 1 / 1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.