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Art. 30 · Aussichtsschutz
BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 12 · Original-PDF
1Zum Schutz der im Zonenplan oder im Anhang zur Bauordnung festgelegten Aussichtspunkte kann der Gemeinderat die Lage eines Gebäudes, die Gebäudehöhe, die Dachgestaltung sowie die Umgebungsgestaltung und Bepflanzung festlegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.