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Art. 30 · Naturschutzgebiete, Schutzobjekte
BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 8 · Original-PDF
Die Vorschriften zur Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes und der Schutz von Objekten und Gebieten sind in der Schu2verordnung und im Landwirtschafts- und Schutzzonenplan enthalten. Naturschutzgebiete, Schutzobjekte lnnerhalb der Bauzonen, besonders innerhalb eines Gestaltungsplanes, sind Landschaftselemente und Lebensräume der Tierwelt mit naturnaher und standortgemässer Vegetation zu erhalten oder als ökologische Ausgleichsflächen artgerecht anzulegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.