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Art. 42 · Ausnahme von den Zonenvorschriften
BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 14 · Original-PDF
Erfüllt der Gestaltungsplan die Voraussetzungen des Art. 40 so können folgende Abweichungen von den Zonenvorschriften bewilligt werden:
a)Erhöhung der Ausnützung um 0,10
b)Erhöhung der Gebäudelänge, der Gebäude- und Firsthöhe und der Geschosszahl um ein Geschoss
c)Unterschreitung der internen Gebäudeabstände, sofern die Wohnhygiene gewährleistet ist
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.