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Art. 38 · Übriges Gemeindegebiet

BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 11 · Original-PDF

1. Das übrige Gemeindegebiet umfasst das nicht eingezonte Gebiet.

2. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 11

4.10

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.