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Art. 31 · Wohnzonen

BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 10 · Original-PDF

1. In den Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden.

2. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.