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Art. 18 · Strassenein- und Ausfahrten (Abbildung 8)
BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 6 · Original-PDF
1. Strassenausfahrten sind übersichtlich zu gestalten. Die den Verkehrsverhältnissen angemessene Sicht darf weder durch Bauten, Mauern, Einfriedungen, Pflanzen oder andere Anlagen behindert werden.
2. Garagenausfahrten dürfen höchstens eine Neigung von 15 % aufweisen, welche 3 m vor der Strassenlinie auf 3 % herabzusetzen ist.
3. Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von wenigstens 5 m Tiefe vorzusehen, ohne Trottoir oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.