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Art. 1 · Zweck

BZO Baureglement Gemeinde Steinen · S. 2 · Original-PDF

Das Baureglement bezweckt:

a)die zweckmässige Nutzung des Bodens,

b)die geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde,

c)die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes,

d)sowie die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.