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Art. 12 · Bundesareal

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 12 · Original-PDF

B

1Das Areal ist für Bauten und Anlagen der Eidgenossenschaft bestimmt. Zusätzlich sind zivile gewerbliche und öffentliche Nutzungen zugelassen. Für militärische Bauten und Anlagen gelten die Bestimmungen der Bundesgesetzgebung. Baupolizeiliche Masse für zivile gewerbliche und öffentliche Bauten siehe Art. 2 Abs. 1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.