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Art. 40 · Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen
BZO Stammheim · S. 23 · Original-PDF
1 Bei Mehrfamilien- und Reihenhäusern sind genügend grosse, gut zugängliche und gedeckte Abstellflächen für Motorfahrräder, Fahrräder und Kinderwagen vorzusehen. Die Mindestanzahl der Fahrradabstellplätze entspricht einem Fahrradabstellplatz pro Zimmer. 2 Bei anderen Nutzungen ist die Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder sinngemäss und auf die Nutzung abgestimmt festzulegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.