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Art. 42 · Entsorgungsanlagen

BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 13 · Original-PDF

1Die Baubewilligungsbehörde kann die Einrichtung von Entsorgungsanlagen wie Kompostier- und Containerplätzen sowie deren Standorte vorschreiben. 2.2.1.9 Verkehrsanlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.