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Art. 17 · Offene Bauweise

BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 6 · Original-PDF

1Wo der Zonenplan oder Sonderbauvorschriften nicht geschlossene Bauweise vorsehen, sind die vorgeschriebenen Abstände allseitig einzuhalten.

2Der Zusammenbau über die Grenze ist bis zur maximal zulässigen Gebäudelänge gestattet. 2.2.1.3 Geschosse und Höhenlage

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.