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Art. 1 · Geltungsbereich
BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 1 · Original-PDF
1Die Bauordnung gilt unter Vorbehalt der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons für das Gebiet der Politischen Gemeinde St.Gallen, soweit nicht Sonderbauvorschriften bestehen.
2Zur Bauordnung gehört ein Zonenplan im Massstab 1:5000. Der Zonenplan kann durch Teilzonenpläne ergänzt werden.
3Für Reklamen gilt ein besonderes Reglement.3) *
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.