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Art. 66 · Gebührenreglement

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 31 · Original-PDF

1Die Gebühren und die Übernahme der weiteren Verfahrenskosten (Ausla­ gen für Fachleute und regionale Stellen, Expertisen, usw.) richten sich nach der Gebührenordnung der Gemeinde.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.