← BZO Spreitenbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 66 · Gebührenreglement
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 31 · Original-PDF
1Die Gebühren und die Übernahme der weiteren Verfahrenskosten (Ausla gen für Fachleute und regionale Stellen, Expertisen, usw.) richten sich nach der Gebührenordnung der Gemeinde.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.