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Art. 48 · Velos, Kinderwagen, Kehrichtsammelplätze
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 24 · Original-PDF
1In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, nahe beim Hausein gang gelegene, gut zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Velos, Kinderwagen usw. vorzusehen.
2Die Kehrichtsammelplätze sind ausreichend zu dimensionieren und so an zulegen, dass keine Wohnungen durch Geruchsimmissionen beeinträchtigt werden. Durch geeignete Massnahmen sind sie optisch abzuschirmen. 24 Spreitenbach 7.1-1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.