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Art. 48 · Velos, Kinderwagen, Kehrichtsammelplätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 24 · Original-PDF

1In jedem Mehrfamilienhaus sind genügend grosse, nahe beim Hausein­ gang gelegene, gut zugängliche und abschliessbare Abstellräume für Velos, Kinderwagen usw. vorzusehen.

2Die Kehrichtsammelplätze sind ausreichend zu dimensionieren und so an­ zulegen, dass keine Wohnungen durch Geruchsimmissionen beeinträchtigt werden. Durch geeignete Massnahmen sind sie optisch abzuschirmen. 24 Spreitenbach 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.