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Art. 29 · Hecken, Gebüschgruppen, Feldgehölze, Einzelbäume
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 18 · Original-PDF
1Die im Kulturlandplan bezeichneten Hecken, Gebüschgruppen, Feldgehöl ze und Einzelbäume sind landschaftlich und biologisch wertvoll und dürfen nicht beseitigt werden. 18 Spreitenbach 7.1-1
2Die Hecken, Gebüschgruppen und Feldgehölze sind abschnittweise zu pflegen.
3Eine Rodung darf nur aus zwingenden Gründen und nur mit Bewilligung des Gemeinderates vorgenommen werden. Die Erteilung einer solchen Be willigung setzt voraus, dass an geeigneter Stelle Ersatz geschaffen wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.