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Art. 8 · Brandmauern
BZO Zonenreglement Solothurn · S. 7 · Original-PDF
Bei Um- und Neubauten sind Brandmauern in ihrer Lage zu erhalten oder wieder herzustellen. Durchbrüche durch Brandmauern können nur ausnahmsweise gestattet werden. Charakter und Verlauf der Brandmauern müssen ablesbar bleiben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.