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Art. 29 · Bauverbot
BZO Zonenreglement Solothurn · S. 13 · Original-PDF
1In der Grünzone besteht ein Bauverbot mit Ausnahme von Bauten und Anlagen, welche den Schutzzweck unterstützen, sowie von notwendigen öffentlichen und privaten Erschliessungsanlagen. 2Den Schutzzweck unterstützen auch im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen, welche einem geordneten Aufenthalt der Personen in den Erholungsräumen dienen, wie Toilettenanlagen und kleinere Verpflegungsstätten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.