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Art. 27 · Nutzung
BZO Zonenreglement Solothurn · S. 13 · Original-PDF
Die jeweils zulässige Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der Wohnzone (§19). 2.2 Grünzone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.