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Art. 10 · Dachgestaltung
BZO Zonenreglement Solothurn · S. 7 · Original-PDF
1Dächer sind bezüglich Neigung, Bedachungsart und Farbgebung dem Altstadtbild anzupassen. 2Dacheinschnitte, Dachflächenfenster und technische Dachaufbauten sind nur zulässig, soweit sie vom öffentlichen Strassenraum innerhalb und ausserhalb der Altstadt aus gesehen nicht stören und die Dachlandschaft nicht beeinträchtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.