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Art. 15 · Landschaftsschutzzone

BZO Baureglement Sirnach · S. 9 · Original-PDF

1Landschaftsschutzzonen umfassen Gebiete, die der dauernden Erhaltung der wertvollen Landschaftsräume in ihrer natürlichen Schönheit, Vielfalt und Eigenart dienen.

2Landwirtschaftliche Bauten und Anlagen sind erlaubt, sofern der Zonenzweck nicht beeinträchtigt wird. Sie haben sich hinsichtlich Standort, Stellung und Gestaltung gut in die Landschaft einzufügen.

3Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ist nicht eingeschränkt.

4Markante, landschaftsprägende Geländeformen wie Terrassen und Böschungen sind zu erhalten. NHG,

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.