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Art. 82 · Rechtspflege
BZO Silenen · S. 20
Verfügungen und Pläne, die sich auf die BZO stützen, sind nach den Bestimmungen der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege15 anfechtbar, sofern das PBG nichts anderes bestimmt.
14Nachdem Artikel 75 Absatz 2 Buchstabe e provisorische Bauten oder Anlagen oder Fahrnisbauten, die länger als drei Monate bestehen, der Bewilligungspflicht unterstellt, ist klar, dass die "kurze Dauer" höchstens drei Monate betragen kann.
15RB 2.2345
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.