← BZO Silenen · Inhaltsverzeichnis

Art. 79 · Projektänderungen

BZO Silenen · S. 20

1Projektänderungen, die baurechtliche Bestimmungen berühren, sind der Baubehörde rechtzeitig vor der Ausführung zu beantragen.

2Die Baubehörde entscheidet, ob und in welchem Verfahren sie die Projektänderung bewilligen kann.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.