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Art. 1 · Zweck und Geltungsbereich

BZO Silenen · S. 5

1Die BZO regelt die Nutzung des Bodens und das Bauen in der Gemeinde Silenen. Sie verdeutlicht und ergänzt das Planungs- und Baugesetz (PBG).

2Sie gilt für das ganze Gemeindegebiet, sofern die Gemeindeversammlung nicht besondere Bestimmungen und Zonenordnungen für einzelne Gemeindegebiete erlässt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.