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Art. 6 · Kernzone Forrenberg
BZO Seuzach · S. 17 · Original-PDF
1In der Kernzone Forrenberg sind nur Umbauten und Ersatzbauten gestattet.
2Die Erstellung von Ersatzbauten wird nur an bisheriger Lage und unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudevolumens zugelassen.
3Besondere Gebäude sind auch als Neubauten gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.