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Art. 65 · Lärmvorbelastete Gebiete
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 31 · Original-PDF
1In den im Bauzonenplan bezeichneten lärmvorbelasteten Gebieten in Nutzungszonen mit der Empfindlichkeitsstufe II gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.