Art. 53 · Raummasse, Fenstergrösse, Nebenräume
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 27 · Original-PDF
1Für Neubauten gelten folgende Masse:
a)Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume:
Lichte Höhe in Vollgeschossen mind. 2.4 m
Lichte Höhe in Dachgeschossen mind. 2.4 m
auf mind. 5 m2 Fläche
Fensterfläche
mind. 1/10 der Bodenfläche
(Die Fenster müssen direkt ins Freie führen.)
Die Lüftungsfläche von Dachfenster kann max. auf 1/15 der anrechenbaren Bodenfläche
reduziert werden. 26 Gemeinde Seon
Bau- und Nutzungsordnung
b)Nebenräume in Mehrfamilienhäusern:
Abstellraum pro Wohnung mind. 4 m2
(im Estrich oder auf dem gleichen Geschoss wie die Wohnung)
Keller für eine 1-Zimmer-Wohnung: mind. 4 m2
für jedes weitere Zimmer zusätzlich 1 m2
2Die Wohnungen haben ausreichende und gut benutzbare Garten-, Terrassen- oder Balkonflächen aufzuweisen. Davon ausgenommen sind Klein- und Dachwohnungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.