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Art. 56 · Grenzabstand
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 4 · Original-PDF
1Als Vollgeschoss zählt jedes Stockwerk, das weder als Untergeschoss noch als Dachgeschoss gilt. BauG 2. Projektierung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.