Art. 18 · Baukontrolle
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Sennwald · S. 21 · Original-PDF
1Das Bauamt ist vor und während der Bauzeit unaufgefordert und mindestens 24 Stunden vor der gewünschten Abnahme Anzeige zu f) Nach vollendetem Rohbau, vor Inangriffnahme von
2Weitere Anzeigen gemäss besonderer Gesetzgebung bleiben vorbehalten. Der Gemeinderat kann die Anzeigepflicht für weitere
3Beanstandungen sind der Bauherrschaft unverzüglich mitzuteilen. Nach Behebung gerügter Mängel ist erneut Anzeige für die e) Nach Erstellen des Tankraums, aber vor der Versetzung des b) Nach Erstellen der Abwasser- und Entwässerungsanlagen, vor a) Nach Erstellen des Schnurgerüstes, vor Beginn der eigentlichen c) Beim Ansetzen der Kamine und Feuerstätten d) Nach Armierung des Schutzraums g) Nach Fertigstellung des Baus Nachkontrolle zu machen. Verputzarbeiten dem Eindecken Kontrollen anordnen. Bauarbeiten Tanks machen: 5. Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.