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Art. 72 · Projektänderungen
BZO Seedorf · S. 23
1Projektänderungen, die Bauvorschriften berühren, sind der Baukommission rechtzeitig vor der Ausführung zu beantragen.
2Die Baukommission entscheidet, ob und in welchem Verfahren sie die Projektänderung bewilligen kann.
20 siehe Artikel 18a des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) 23
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.