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Art. 40 · b) Anzahl Abstellplätze

BZO Seedorf · S. 17

Es sind folgende Pflichtparkplätze anzulegen und zu erhalten: Wohnbauten 2 Abstellplätze oder Garagen pro Wohnung (Der Garagenvorplatz gilt als Abstellplatz) Läden, Büros, Kleingewerbe usw.:

1Abstellplatz pro 10 m2 Bruttogeschossfläche Restaurants, Cafés, Säle usw.

1Abstellplatz pro 10 m2 Restaurationsfläche Übrige Bauten Festsetzung der erforderlichen Abstellflächen durch die Baukommission im Einzelfall

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.