← BZO Seedorf UR · Inhaltsverzeichnis
Art. 36 · Wohnungszugehörige Abstellräume
BZO Seedorf · S. 15
Es sind wohnungszugehörige Nebenräume, wie Estrich-, Keller- und Abstellräume, im Ausmass von mindestens 10 m2 pro Wohnung zu erstellen. 15
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.