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Art. 21 · Verlagerung noch nicht beanspruchter Nutzung
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 8 · Original-PDF
Die noch nicht beanspruchte Nutzung von angrenzenden oder in zweckmässigem Zusammenhang stehenden Grundstücken innerhalb der gleichen Zone kann durch Dienstbarkeitsvertrag in Abweichung von den Parzellengrenzen verlagert werden. Die Dienstbarkeit ist im Grundbuch einzutragen und kann nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde gelöscht werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.