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Art. 269

BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 8 · Original-PDF

PBG

Abweichungen von den kantonalen Mindestabständen für besondere Gebäude sind neu möglich. Diese Gebäude dürfen neu mit Satteldächern eine grösste Höhe von 5 m aufweisen. § 49 Abs. 3 PBG

Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.