Art. 69
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 42 · Original-PDF
1Erwächst einem Grundeigentümer durch eine PlaMit dem Planungsausgleich leisten die Grundeigentümer einen Beitrag an die der Gemeinde entstehenden Kosten für Erschliessung und Infrastruktur. Der entsprechende Vertrag ist Voraussetzung für die Planungsmassnahme. Planungsausgleich nungsmassnahme ein Vorteil, nimmt die Gemeinde mit dem Grundeigentümer vor Erlass der Massnahme Verhandlungen auf, um diesen zu verpflichten, einen angemessenen Anteil dieses Planungsmehrwertes zur Verfügung zu stellen.
2Als Grundlage für die Bemessung des Planungsmehrwertes erlässt der Gemeinderat eine entsprechende Richtlinie.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.