← BZO Schwarzenburg · Inhaltsverzeichnis

Art. 48 · rainveränderungen, Stützmauern, Böschungen

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 33 · Original-PDF

1Der Einbau von Wohn- und Arbeitsräumen im DachDachausbau raum ist auf einer Nutzungsebene zulässig. Eine mögliche zweite Nutzungsebene darf nur offene Wohnund Arbeitsräume aufweisen.

2Auf Flachdächern kann ein Attikageschoss erstellt

s.Art. 50 GBR. werden. Art. 48 Terrainveränderungen, Stützmauern, Böschungen

1Terrainveränderungen sind so zu gestalten, dass sie sich in die bestehende Umgebung integrieren und sich dem natürlichen Gelände anpassen.

2Für Stützmauern und Terrassierungen gelten in der Regel folgende Bestimmungen:

–Höhe max. 1,2 m

–grössere Terrainsprünge sind durch bepflanzte Böschungen oder gestufte Stützmauern (horizontaler Abstand min. 1,2 m; Begrünung der Stufen) zu realisieren.

–Profil des Neigungsverhältnisses max. 1:1

3Wenn es die Ortsbildsituation erfordert, kann die Baubewilligungsbehörde bezüglich Gestaltung und Staffelung der Stützmauern oder Böschungen Auflagen formulieren. Im weitgehend unüberbauten Gebiet sind es die «ortsüblichen», im weitgehend überbauten Gebiet die «vorherrschenden» Merkmale, welche das Orts-, Quartieroder Strassenbild positiv prägen. Vorbehalten bleibt die Gewährung eines grösseren Gestaltungsspielraumes gemäss Art. 50 GBR. Der Aussenraum kann – zur Beurteilung der Gesamtwirkung im Zusammenhang mit benachbarten privaten und öffentlichen Aussenräumen – auch in einem Situations- oder Erdgeschossplan dargestellt werden. Wesentliche Gestaltungselemente sind z.B. Bepflanzung, Terraingestaltung, Böschungen, Stützmauern, Spielplätze, Verkehrsflächen, Abstellflächen für Fahrräder und Motorfahrzeuge, Hauszugänge, Aufenthaltsflächen, Einfriedungen, Kehrichtsammelstellen. Für die Integration eines Bauvorhabens in das Orts- und Landschaftsbild ist die Ausgestaltung der Stützmauern und Böschungen von entscheidender Bedeutung. Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 50 Normativer Inhalt Hinweise

ZoneZulässige Dach- formmin. Nei- gungmax. Nei- gung
Ausserhalb Ortsbildschutzgebiet
W1/W2/W3/ W4 WA2/WA3 A2/A3 ZöN Erhz/LWSatteldach25°45°
Pultdach Flachdach5°25°
Innerhalb Ortsbildschutzgebiet
K, W2, WA2, WA3, BHZ, WeZ, ErhZsymmetrisches Satteldach30°42°

Tabelle von S. 33 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.