Art. 16 · Lärmempfindlichkeit und Lärmnachweis
BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 9 · Original-PDF
Darstellung Die Lärmempfindlichkeiten nach Art. 43 Lärmschutzverordnung (LSV5) sind im Bauzonenplan verbindlich festgelegt und dargestellt. 2 Pflicht Für Bauvorhaben entlang der Kantonsstrassen (in lärmbelasteten Gebieten) ist im Rahmen des Baugesuch- bzw. Gestaltungsplanverfahrens durch den Gesuchsteller zu prüfen (Lärmbelastungskataster), ob ein Lärmgutachten notwendig ist Die Baubehörde verlangt insbesondere dann ein Lärmgutachten, wenn gemäss Lärmbelastungskataster die Immissionsgrenzwerte überschritten oder Überschreitungen vermutet werden.
5Lärmschutzverordnung, https://www.admin.ch/opdde/classified-compilation/19860372/index.html RRB Nr. 1123 vom 4. Juli 2023 9/31 I' \i Einwohnergemeinde Schönenwerd Zonenreglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.