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Art. 15 · Mehrlängenzuschlag

BZO Schlieren · S. 6 · Original-PDF

Ist eine Fassade länger als 12.00 m, so ist der Grundabstand um 1/3 der Mehrlänge, höchstens aber auf 11.00 m zu erhöhen. Fassadenlängen von Gebäuden, deren Gebäudeabstand 7.00 m unterschreitet, werden zusammengerechnet. Der Mehrlängenzuschlag gilt nicht für dauernd gewerblich genutzte Erdgeschosse sowie die darunter liegenden Untergeschosse in den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung.

Bezeichnung (Fortsetzung)Ausnützungsziffer max.Überbauungsziffer max.Vollgeschosse max.Dachgeschosse* max.Untergeschosse* max.Gebäudelänge max.Grundabstand min.Gebäudehöhe max.Firsthöhe max.Wohnanteil % min.
viergesch. WohnzoneW4PBG-0.30**41060PBG13.506.0040
fünfgesch. WohnzoneW5PBG-0.50**510100PBG16.506.0030
zweigesch. Wohnz. mit Gewerbeerleicht.WG20.450.45-211***603.507.505.00-
viergesch. Wohnz. mit Gewerbeerleicht.WG40.800.80-411***605.0013.506.0030
viergesch. Wohnz. mit Gewerbeerleicht.WG40.900.90-411***1005.0013.506.00-

Tabelle von S. 6 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.