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Art. 13b · Neubauten

BZO Schlieren · S. 5 · Original-PDF

Für unüberbaute oder unternutzte Grundstücke wird das massgebliche Gebäudevolumen nach Massgabe des Nutzungsmasses der benachbarten quartiertypischen Gebäude im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Das zulässige Volumen muss sich bezüglich seiner Proportionen gut in das Gesamtbild einfügen.

BezeichnungAusnützungsziffer max.Überbauungsziffer max.Vollgeschosse max.Dachgeschosse* max.Untergeschosse* max.Gebäudelänge max.Grundabstand min.Gebäudehöhe max.Firsthöhe max.Wohnanteil % min.
zweigesch. WohnzoneW20.300.30-210285.007.505.00100
zweigesch. WohnzoneW20.400.40-210405.007.505.0080
zweigesch. WohnzoneW20.450.45-210605.007.505.0080
zweigesch. WohnzoneW2PBG-0.30**21021PBG7.505.0080
dreigesch. WohnzoneW30.600.60-310605.0010.505.0080
dreigesch. WohnzoneW30.700.70-310605.0010.505.0080
dreigesch. WohnzoneW3PBG-0.25**31021PBG10.505.0080
viergesch. WohnzoneW4.0800.80-410605.0013.506.0060

Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.