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Art. 91 · Zusammensetzung

BZO Schattdorf · S. 43

Der Grenzabstand besteht aus dem Grundabstand, dem Mehrlängenzuschlag und dem Mehrhöhenzuschlag.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.