← BZO Schattdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 76 · Düngerhaufen, Lagerplätze für Abfälle, Autofriedhöfe
BZO Schattdorf · S. 26
1Düngerhaufen, Lagerplätze für Abfälle aller Art und ähnliche Anlagen sind abseits von Strassen und Wohngebäuden so zu erstellen und zu unterhalten, dass eine störende Wirkung auf das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild vermieden wird und gesundheitliche und belästigende Auswirkungen ausgeschlossen sind.
13RB 9.2111 26
40.11 2Autofriedhöfe, Kehrichtdeponien und dergleichen sind im ganzen Gemeindegebiet verboten. Das dauernde Abstellen von Fahrzeug- und Maschinenwracks im Freien ist untersagt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.